Kombinationspflege

Pflegegeld und Pflegesachleistungen entsprechend Ihrer Anforderungen.

Was ist die Kombinationspflege?

Die Kombinationspflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren. Diese Möglichkeit bietet eine größere Anpassungsfähigkeit der Pflege an die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Pflegebedürftige können je nach Bedarf entscheiden, wie viel Pflegegeld sie erhalten möchten und welche Sachleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Die Abrechnung der Sachleistungen erfolgt direkt über die Pflegekasse, während das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen direkt ausgezahlt wird.

Voraussetzungen für die Kombinationspflege

  1. Pflegegrad: Pflegebedürftige müssen über einen festgestellten Pflegegrad verfügen, der vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder dem privaten Pendant, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen (PKV), ermittelt wurde.
  2. Antrag bei der Pflegekasse: Um die Kombinationspflege in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag ist die Voraussetzung für die Genehmigung der Kombinationspflege.
  3. Flexible Verteilung: Pflegebedürftige können selbst festlegen, welchen Anteil des Pflegegeldes sie nutzen möchten und welche Sachleistungen sie in Anspruch nehmen. Diese Aufteilung wird individuell an die jeweiligen Pflegebedürfnisse angepasst.
  4. Abstimmung mit Pflegediensten: In Absprache mit dem Pflegedienst oder der Pflegeeinrichtung wird festgelegt, welche Dienstleistungen übernommen werden sollen, um eine optimale Betreuung sicherzustellen.

Leistungen der Kombinationspflege

Die Kombinationspflege setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

  • Pflegegeld: Pflegegeld wird monatlich an Pflegebedürftige ausgezahlt, die es nach eigenem Ermessen verwenden können. Es kann genutzt werden, um Angehörige zu unterstützen oder um Maßnahmen zur Pflegeerleichterung zu finanzieren.
  • Pflegesachleistungen: Diese Leistungen beinhalten professionelle Pflege- und Betreuungsdienste, die von ambulanten Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Dazu gehören Aufgaben wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Ausziehen, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität.

Die Kombination dieser beiden Leistungen erlaubt es Pflegebedürftigen, die Pflege individuell auf ihre Bedürfnisse abzustimmen. Die Pflegekasse legt je nach Pflegegrad die Höhe der Leistungen fest, die variieren können. Die folgende Tabelle zeigt die Höchstbeträge für das Jahr 2024:

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen
1 0€ 0€
2 332€ 761€
3 572€ 1431€
4 765€ 1778€
5 946€ 2200€

Beispiel zur Berechnung

Hans hat den Pflegegrad 3 und nutzt monatlich Pflegesachleistungen im Wert von 1002€, was 70% seines Anspruchs von 1431€ entspricht. Dementsprechend erhält er noch 30% seines maximalen Pflegegeldes von 572€, das sind 171,60€.

Vorteile der Kombinationspflege

  1. Flexibilität: Pflegebedürftige können die Pflegeleistungen flexibel an ihre Bedürfnisse anpassen.
  2. Autonomie: Die Möglichkeit, sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungen zu nutzen, gibt Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mehr Selbstbestimmung.
  3. Professionelle Hilfe: Die Pflegesachleistungen gewährleisten, dass pflegebedürftige Personen professionelle Unterstützung im Alltag erhalten.
  4. Entlastung für Angehörige: Das Pflegegeld hilft, Angehörige finanziell zu entlasten, die sich um die Pflege kümmern.
  5. Kostenkontrolle: Durch die Kombination beider Leistungen können die Pflegekosten besser kontrolliert werden.
  6. Erleichterung für die Pflegekasse: Die Pflegekasse kann die Mittel effizient verteilen und sowohl die Sachleistungen als auch das Pflegegeld optimal nutzen.
  7. Individuelle Abstimmung: Die Pflegeleistungen können genau an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst werden, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Wie beantragt man die Kombinationspflege?

  1. Berechnung der Kombinationsleistungen: Überprüfen Sie, ob nicht die gesamte Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird.
  2. Antragstellung: Stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Kombinationspflege.
  3. Nachweise: Reichen Sie Nachweise über die erbrachten Sachleistungen beim Pflegedienst ein, um die korrekte Abrechnung sicherzustellen.