Kurzzeitpflege

Temporäre Entlastung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Was ist Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege bietet eine wertvolle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Gründe hierfür können der Urlaub der Pflegeperson, deren Krankheit oder besondere Umstände sein. In solchen Fällen übernimmt eine stationäre Einrichtung die Pflege für eine begrenzte Zeit. Diese Form der Pflege kann maximal acht Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Wann wird die Kurzzeitpflege benötigt?

Es gibt mehrere Situationen, in denen eine Kurzzeitpflege sinnvoll ist:

  1. Urlaub der Pflegeperson: Wenn die Pflegeperson eine Auszeit benötigt oder in den Urlaub fährt.
  2. Krankheit der Pflegekraft: Wenn die pflegende Person aus gesundheitlichen Gründen zeitweise ausfällt.
  3. Übergangsphase nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn die pflegebedürftige Person eine Phase der Rehabilitation benötigt, bevor sie wieder zuhause gepflegt werden kann.

Finanzierung der Kurzzeitpflege

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 1612 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege. Dieser Zuschuss kann zur Deckung der Pflege- und Investitionskosten verwendet werden. Sollte bereits eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen worden sein, wird der Zuschuss für die Kurzzeitpflege entsprechend gekürzt.

Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege

Trotz des Zuschusses besteht die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen einen Eigenanteil übernehmen müssen. Die Höhe dieses Eigenanteils hängt von den Kosten der Einrichtung und der bereits genutzten Verhinderungspflege ab.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege

  1. Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
  2. Vorübergehende Pflegebedürftigkeit: Eine vorübergehende Betreuung muss notwendig sein, die weder durch häusliche noch durch teilstationäre Pflege abgedeckt werden kann.
  3. Unmöglichkeit der häuslichen Pflege: Es muss ein nachvollziehbarer Grund vorliegen, warum die Pflege zuhause vorübergehend nicht durchgeführt werden kann.

Beantragung der Kurzzeitpflege

Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird in der Regel bei der Pflegekasse gestellt. Es ist ratsam, die Pflegekasse rechtzeitig zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege gut organisiert und geplant ist.

Sonderregelungen

Auch Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 können unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Wenn ein ärztliches Gutachten dies bescheinigt, gibt es Härtefallregelungen, die den Zugang zur Kurzzeitpflege ermöglichen.

Finanzierung des Eigenanteils

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Eigenanteil zu finanzieren:

  1. Ersparnisse: Eigenes Vermögen oder das der Angehörigen kann zur Deckung des Eigenanteils genutzt werden.
  2. Sozialhilfe: Sollte die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige nicht über genügend Mittel verfügen, kann Sozialhilfe beantragt werden.
  3. Unterhaltspflichtige Kinder: In bestimmten Fällen können die Kinder der pflegebedürftigen Person verpflichtet sein, den Eigenanteil zu übernehmen.