Pflegegeld

Unterstützung für pflegende Angehörige und professionelle Betreuung.

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die pflegebedürftigen Personen in Deutschland gewährt wird. Ziel dieser Hilfe ist es, die Kosten der Pflege zu decken und die Pflege flexibel zu organisieren. Pflegebedürftige können das Pflegegeld verwenden, um pflegende Angehörige zu unterstützen oder professionelle Pflegekräfte zu finanzieren. Dadurch wird die häusliche Pflege gefördert und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Zuwendung, die auf der Grundlage des festgestellten Pflegegrades der pflegebedürftigen Person berechnet wird. Der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Anschließend kann der Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegekasse gestellt werden.

Das Pflegegeld soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden, die notwendige Unterstützung erhalten. Es kann flexibel verwendet werden, etwa zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen oder zur Finanzierung professioneller Pflegekräfte.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Anspruch auf Pflegegeld haben Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig sind. Hierbei gibt es einige grundlegende Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad: Die Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland in fünf Pflegegrade unterteilt. Je höher der Pflegegrad, desto größer der Anspruch auf Pflegegeld.
  2. Häusliche Pflege: Pflegegeld richtet sich an Personen, die von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften zu Hause betreut werden.
  3. Selbstständigkeitsstörungen: Die Pflegebedürftigkeit wird anhand der Einschränkungen in der Selbstständigkeit und der alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Mobilität, Essen und Anziehen beurteilt.

Pflegegrade und Pflegegeld im Detail

Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II wurden im Jahr 2017 fünf Pflegegrade in Deutschland eingeführt, um den Pflegebedarf zu klassifizieren:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (kein Pflegegeld)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (332€ Pflegegeld pro Monat)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (573€ Pflegegeld pro Monat)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (765€ Pflegegeld pro Monat)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (947€ Pflegegeld pro Monat)

Zusätzlich zu den monatlichen Pflegegeldern können auch Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie verschiedene Pflegehilfsmittel in Anspruch genommen werden.

Leistungen neben dem Pflegegeld

Neben dem Pflegegeld können Pflegebedürftige auch Pflegesachleistungen und andere ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen:

  • Pflegesachleistungen: Professionelle Pflegedienste bieten Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und hauswirtschaftlichen Aufgaben an. Diese Sachleistungen stehen neben dem Pflegegeld zur Verfügung.
  • Tages- und Nachtpflege: In bestimmten Fällen kann eine zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung erforderlich sein, um pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Kurzzeitpflege: Sollte die Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfallen, kann die Pflege durch eine Kurzzeitpflegeeinrichtung sichergestellt werden.
  • Verhinderungspflege: Wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht zur Verfügung steht, kann eine Ersatzpflegekraft für maximal sechs Wochen im Jahr die Betreuung übernehmen.
  • Pflegehilfsmittel: Personen mit Pflegebedarf haben Anspruch auf Hilfsmittel wie Gehhilfen, Rollstühle oder Inkontinenzmaterial.

Wie wird das Pflegegeld beantragt?

Der Antrag auf Pflegegeld kann in Deutschland in mehreren Schritten gestellt werden:

  1. Bestimmung der Pflegebedürftigkeit: Zunächst muss ein Gutachten durch den MDK oder einen anderen medizinischen Dienst erstellt werden, um den Pflegegrad zu ermitteln.
  2. Antragstellung: Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden. Die entsprechenden Antragsformulare sind meist online oder bei der Pflegekasse erhältlich.
  3. Vollständiger Antrag: Es ist wichtig, den Antrag vollständig auszufüllen und alle notwendigen medizinischen Gutachten und Berichte beizufügen.
  4. Begutachtung: Nach der Antragstellung wird ein Termin zur Begutachtung der pflegebedürftigen Person durch den MDK vereinbart, um den Pflegegrad festzulegen.
  5. Pflegegeldempfang: Nach der Genehmigung des Antrags wird das Pflegegeld monatlich an die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige überwiesen.

Wichtiges zur Beantragung und Nutzung des Pflegegeldes

Es ist zu beachten, dass die Höhe des Pflegegeldes je nach Pflegegrad variiert. Darüber hinaus kann das Pflegegeld flexibel verwendet werden. Pflegebedürftige können sich entscheiden, ob sie das Geld für pflegende Angehörige oder für professionelle Pflegekräfte nutzen möchten.

Pflegebedürftige haben auch die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese zusätzlichen Leistungen tragen dazu bei, die häusliche Pflege weiter zu entlasten und die Betreuung optimal zu gestalten.